Leasing Glossar
Mit unserem Leasing Glossar versuchen wir Ihnen die ersten Fragen rund um das Thema Leasing zu beantworten. Weitere Fragen beantworten wir Ihnen sehr gerne auch persönlich.
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Mehrerlös
Ist der Mehrwert des Leasing-Objektes nach Beendigung des Leasing-Vertrages gegenüber dem zu Beginn des Vertrages kalkulierten Restwerts. Der Leasing-Nehmer kann mit maximal 75% am Mehrerlös beteiligt werden. Mindestens 25% stehen dem Leasing-Geber zu.
Mindererlös
Ist der Verkaufserlös eines Objektes am Ende des Vertrages niedriger als der berechnete Restwert, spricht man von Mindererlös. Da der Leasing-Nehmer erheblichen Einfluss auf den zu erzielenden Gewinn hat (z.B. Wartung, Pflege), ist er dann verpflichtet, den Mindererlös durch eine zusätzliche Zahlung auszugleichen.
Mobilien-Leasing
Darunter versteht man alle Leasinginvestitionen für mobile Investitionsgüter, auch Ausrüstungsinvestitionen genannt. Einschließlich Betriebsvorrichtungen und immaterielle Anlagegüter (zum Beispiel Software).