Leasing Glossar
Mit unserem Leasing Glossar versuchen wir Ihnen die ersten Fragen rund um das Thema Leasing zu beantworten. Weitere Fragen beantworten wir Ihnen sehr gerne auch persönlich.
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Leasing
(engl.: to lease = mieten, pachten)
Beim Leasen sind (fast) immer drei Parteien beteiligt sind: Der Kunde = Leasing-Nehmer, der Lieferant = Hersteller/Händler und der Leasing-Geber.
Der Leasing-Geber überlässt dem Leasing-Nehmer, zur Nutzung, einen Leasing-Gegenstand. Der Leasing-Nehmer bezahlt dafür eine vereinbarte, monatliche Leasing-Rate.Rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer bleibt der Leasing-Geber und nimmt den Gegenstand in seine Bilanz auf. Nach Beendigung des Vertrages geht dieser an den Leasing-Geber zurück oder kann vom Leasing-Nehmer gekauft werden.
Leasing-Erlasse
Das Bundesministerium der Finanzen hat verschiedene Erlasse verfasst, in denen geregelt ist, wer bei welchen Vertragsgestaltungen zu welchem Zeitpunkt des Vertrages wirtschaftlicher Eigentümer des Leasing-Objektes ist.
Leasing-Geber
=Leasinggesellschaft: stellt dem LN ein Leasingobjekt zur Verfügung. Eigentümer bleibt die LG.
Leasing-Nehmer
LN können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Dem LN wir ein Leasing-Gegenstand zur Nutzung überlassen, hierfür hat der LN eine vereinbarte „Nutzungs-„Rate zu zahlen.
Leasing-Objekt = Wirtschaftsgut
Ob ein Leasing-Objekt leasingfähig ist, hängt von der Fungibilität ab.
Leasing-Rate
Für die Überlassung eines Wirtschaftsgutes stehen Raten an, die vom Leasing-Nehmer monatlich oder vierteljährlich, zu zahlen sind. Grundlage für die Kalkulation der Raten sind, der Anschaffungswert, die Vertragslaufzeit und die Bedingungen im Kapitalmarkt. Aber auch die Kundenbonität und die Werthaltigkeit des Objekts spielen eine Rolle.
Leasingfähige Wirtschaftsgüter
Wirtschaftsgüter sind leasingfähig, wenn sie wiederverwertet werden können.
Lineare Zahlung
Bei einer linearen Zahlung fallen während der gesamten Laufzeit gleichmäßig hohe Leasing-Raten an (= gleichbleibende Belastung)