Leasing Glossar
Mit unserem Leasing Glossar versuchen wir Ihnen die ersten Fragen rund um das Thema Leasing zu beantworten. Weitere Fragen beantworten wir Ihnen sehr gerne auch persönlich.
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
S
V
W
X
Y
Z
Kaufoption
Dem Leasing-Nehmer wird, bei Vollamortisationsverträgen mit Kaufoption, das Recht eingeräumt, den Gegenstand nach Ablauf des Leasing-Vertrages zu kaufen. Dabei ist der Restbuchwert oder der geringere gemeine Wert (Zeitwert) der Kaufpreis.
Der Zeitwert kann erst dann ermittelt werden, wenn der Leasing-Gegenstand tatsächlich zum Verkauf ansteht.
Kfz-Leasing
sind spezielle KFZ-Leasing-Verträge . Bei diesen Leasing-Verträgen spielt die Nutzungsdauer, die erwartete Kilometer-Laufleistung, die angenommene Marktwertentwicklung und die Absicht des Leasing-Nehmers am Ende des Vertrags (Vertragsverlängerung, Fahrzeugkauf oder -rückgabe) ein wichtige Rolle.
Kündbarer Leasing-Vertrag
Teilamortisationsverträge, die auf unbestimmte Zeit abgeschlossene wurden, können nach Ablauf der Grundmietzeit gekündigt werden.
Der Leasing-Nehmer ist verpflichtet eine Abschlagszahlung zu leisten, wenn die Investitionskosten noch nicht amortisiert sind. Diese sind mit den Kündigungsterminen im Vertrag festgelegt. Der LN erwirbt damit aber nicht den Gegenstand. Der Leasing-Geber verkauft dann das Objekt (auch an den Leasing-Nehmer) und vergütet dem Leasing-Nehmer - je nach Höhe des Verwertungserlöses – den größten Teil davon in Form einer Anrechnung auf die zuvor ermittelte Abschlusszahlung. Ist der Verwertungserlös sehr viel höher als die Abschlusszahlung, kann mit dem Leasing-Nehmer zusätzlich eine Beteiligung am Mehrerlös vereinbart werden. Er erhält also Geld auf seine während der Laufzeit geleisteten Leasingzahlungen zurück.
Diese Vertragsart wird vor allem bei Objekten der Informations- und Datentechnik angewandt.