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Leasing Glossar

Mit unserem Leasing Glossar versuchen wir Ihnen die ersten Fragen rund um das Thema Leasing zu beantworten. Weitere Fragen beantworten wir Ihnen sehr gerne auch persönlich.

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AFA (=Absetzung für Abnutzung) sind die steuerlichen Begriffe für die Abschreibung von Wirtschaftsgütern.

Der Bundesminister der Finanzen veröffentlicht Abschreibungstabellen, in denen fast alle Investitionsgüter, die sich durch Gebrauch oder im Lauf der Zeit abnutzen, enthalten sind. In diese Tabellen sind die sog. „betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer“ für die Wirtschaftsgüter erfasst.

Amortisation

Im Zusammenhang mit Leasing-Verträgen bedeutet Amortisation, dass die Kosten der Investitionen ganz bzw. teilweise abgedeckt werden, je nach Vertragsart.

Die Absicht des Leasing-Gebers ist, die Amortisation der ganzen Investitionskosten aus Leasingzahlungen, Restwertzahlungen, Abschlusszahlungen, Verlängerungsraten und Verwertungserlösen zu erreichen.

Andienungsrecht

Bei Teilamortisationsverträgen werden während der Vertragslaufzeit nur einen Teil der Anschaffungskosten des Leasingobjektes amortisiert. Der Leasing-Geber hat zum Ende des Leasingvertrages das Recht, dem Leasingnehmer das Leasingobjekt zu dem noch nicht amortisierten, im Vertrag festgelegten Restwert anzudienen. D.h. der Leasing-Nehmer ist zum Kauf des Leasing-Objektes verpflichtet, hat aber keinen Anspruch darauf, wenn der Leasing-Geber das Leasing-Objekt anderweitig veräußert.

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